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Auch im Jahr 2021 war die Corona-Pandemie für viele Branchen mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Für das zweite Halbjahr, also für die Monate Juli bis Dezember 2021, wurde insoweit ein Ausgleich in Form der Überbrückungshilfe III Plus geschaffen.

Noch bis einschließlich Juni 2021 ist es gemäß § 3 Nr. 11a EStG auf Grund der Corona-Krise möglich, an Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse und Sachbezüge, also auch Einmalzahlungen, bis zu einem Betrag von 1.500 Euro auszuzahlen.

Steuerberatung in Luxembourg

Herrmann & Partner ist spezialisiert auf deutsch-luxemburgisches Steuerrecht und wurde 2014 in Luxemburg gegründet. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht Dr. Herrmann und Schäfer Part mbB in Trier.

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