Die Tätigkeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern sind Dienstleistungen, für die eine angemessene Vergütung in Form von Gebühren auf gesetzlicher oder individualvertraglicher Basis zu zahlen ist.
Sehr detaillierte Vorschriften zu der Frage, wonach sich diese Gebühren richten und in welcher Höhe diese anfallen, finden sich in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
In der Mehrzahl der Fälle, insbesondere in der laufenden steuerlichen Beratung wie der Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung oder der Erstellung von Jahresabschlüssen, legt die Kanzlei ihren Rechnungen die von der StBVV vorgesehenen Gebührensätze zu Grunde.
Ebenso erfolgt die Abrechnung in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren in der Regel auf Basis der Gebührensätze des RVG.
Davon abweichend können je nach Sachverhalt auch individuelle Gebührenvereinbarungen getroffen werden.
Auf Grund der verschiedenen Möglichkeiten zur Gebührenberechnung empfiehlt es sich stets, diese Frage bereits Frühzeitig zum Zwecke größtmöglicher Transparenz zu besprechen.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an.